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Änderungen bei Saatgutansuchen ab Juli 2026

Ist der Bezug bzw. Einsatz von biologischem Pflanz- bzw. Saatgut nicht möglich, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf konventionelles, unbehandeltes Saatgut bzw. Vermehrungsmaterial zurückgegriffen werden. In diesem Fall ist ein „Ansuchen für den Zukauf von konventionell, unbehandeltem Pflanzenvermehrungsmaterial“, kurz „Saatgutansuchen“, an BIOS zu senden.

Ab Juli 2026 gibt es Änderungen hinsichtlich der Kulturen, für die ein Ansuchen möglich bzw. erforderlich ist:

  • Herbstanbau 2026 / Frühjahrsanbau 2027: Solange die Verfügbarkeit gegeben ist, kann in diesem Zeitraum für einige Ackerkulturen kein Saatgutansuchen genehmigt werden.
    Dies betrifft Winterroggen und Wintertriticale (Herbstanbau 2026) sowie die verschiedenen Mais-Sorten (Frühjahrsanbau 2027). Siehe auch: Verfügbare Sorten – Verzeichnis für den Herbstanbau 2026 und Frühjahrsanbau 2027
  • Erleichterungen gibt es hingegen bzgl. Saatgut von Wildpflanzen, Schnittblumen und Zierpflanzen: Ab Juli 2026 gilt für diese eine allgemeine Ausnahmegenehmigung. Für Ziergewächse oder Bepflanzungen mit heimischen, züchterisch unveränderten Wildpflanzen (z.B. REWISA-zertifiziertes Pflanzgut) ist daher kein Saatgutansuchen mehr erforderlich.

Für all jene Fälle, in denen weiterhin ein Saatgutansuchen notwendig und möglich ist, bleibt das Prozedere unverändert: In unserer Service-Rubrik Saatgutansuchen finden Sie als BIOS-Betrieb das entsprechende Formular sowie Hinweise zur richtigen Antragstellung.