Saatgutansuchen
Ist der Bezug bzw. Einsatz von biologischem Pflanz- bzw. Saatgut nicht möglich, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf konventionelles, unbehandeltes Saatgut bzw. Vermehrungsmaterial zurückgegriffen werden. In diesem Fall ist ein „Ansuchen für den Zukauf von konventionell, unbehandeltem Pflanzenvermehrungsmaterial“ an BIOS zu senden. Die Bearbeitung von Saatgutansuchen ist derzeit eine kostenlose Serviceleistung für die von BIOS kontrollierten Betriebe.
Das Formular bieten wir in 2 Varianten an (händisch oder am PC auszufüllen):
HINWEISE:
- Wenn im Formular Pkt. b) zutrifft, kann das Ansuchen nur mit vorliegender Händler-Bestätigung bearbeitet werden!
- Für bestimmte Kulturen gilt eine allgemeine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von nicht-biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial. Für diese Kulturen ist daher kein Ansuchen erforderlich. Die Liste dieser Kulturen wird jährlich aktualisiert und von der AGES – Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit veröffentlicht: Allgemeine Ausnahmen zur Verwendung von nichtbiologischem Saat- und Pflanzgut (AGES, gültig-ab 01-07-2026, pdf)
- Herbstanbau 2026 / Frühjahrsanbau 2027: Aufgrund ausreichender Verfügbarkeit kann für einige Sorten (Herbstanbau 2026: Winterroggen, Wintertriticale; Frühjahrsanbau 2027: Mais) kein Saatgutansuchen gestellt werden. Siehe: Verfügbare Sorten – Verzeichnis für den Herbstanbau 2026 und Frühjahrsanbau 2027