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BIOS-Zertifizierungssystem

Objektiv. Unabhängig. Kompetent.

BIOS ist seit 1994 eine staatlich anerkannte Zertifizierungsstelle. Sie ist in allen Bundesländern Österreichs zugelassen und führt Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben sowie Verarbeiter-, Handels-, Gastro- und Importkontrollen durch.

BIOS arbeitet seit 1.1.2014 nach der EN ISO/IEC 17065. Wir sind gemäß europäischer Norm 17065 durch das Wirtschaftsministerium akkreditiert (Erstzertifizierung 16.04.1999, aktuell akkreditiert per Bescheid vom 27.03.2019).

Die rechtlichen Grundlagen im akkreditierten Bereich in der jeweils gültigen Fassung sind:

  • die EU-Verordnung 848/2018
  • die Richtlinie Biologische Produktion,
  • das Österreichische Lebensmittelbuch (4. Auflage, Richtlinie zur Definition der “Gentechnikfreien Produktion von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung”) sowie
  • die EU-Verordnung Nr. 1151/2012 vom 21.11.2012 (Geltungsbereich Heumilch g.t.S).

Die Zertifizierung dient unter anderem dazu, dass das Vertrauen, welches die KonsumentInnen in die Lebensmittel (BIO, Gentechnikfrei, Heumilch) setzen, nicht in betrügerischer Absicht missbraucht wird. BIOS untersteht hinsichtlich der Amtsaufsicht den Lebensmittelbehörden der einzelnen Bundesländer.

Das BIOS – Zertifizierungssystem

BIOS betreibt mehrere Zertifizierungsprogramme im akkreditierten und nicht-akkreditierten Bereich. In der Folge sind die Regeln und Verfahren sowie das Management für unsere akkreditierte Zertifizierungsprogramme (BIO, Gentechnikfrei, Heumilch) kurz dargestellt. Die Programme können auch im Hinblick auf spezielle Anforderungen in Unterprogramme (z.B. für die Imkerei u.a.) gegliedert sein.

Unsere Zertifizierungsprogramme werden auf Basis gesetzlicher Grundlagen durch die Geschäftsführung und das BIOS-Team entwickelt, laufend verbessert und durch das BIOS-Lenkungsgremium im Hinblick auf ihre Effizienz bewertet. Zusätzlich führen wir auch Kundenbefragungen durch und werden auch von Sachverständigen der „Akkreditierung Austria“ jährlich geprüft und bewertet.

Unsere unabhängige Kontrolle steht allen Anbietern und Produzenten von Lebensmitteln gleichermaßen offen. Die Zertifizierungsentscheidungen werden nach dem 4-Augen-Prinzip getroffen. Die Entscheidungsgremien von BIOS sind unabhängig von allen wirtschaftlichen Akteuren und Interessenslagen am Bio-Markt. Höchste Vertraulichkeit für alle KundInnen von BIOS ist gesichert.

Aufbau der BIOS-Produktzertifizierungsprogramme (Darstellung gemäß EN ISO/IEC 17067, Typ 4)

I Auswahl
(= Erst-Info, Antragstellung, u.a.)
Im Rahmen des BIOS-Erst-Info-Pakets bekommt der Betrieb (= Antragsteller) ein Begleitschreiben inkl. Richtlinien-Dokumente, in denen sämtliche Anforderungen für die Zertifizierung im jeweiligen Bereich dargestellt sind. Nach Abschluss des Kontrollvertrages und Rückübermittlung der jeweiligen Unterlagen werden die Planungen und Vorbereitungen für die Betriebskontrolle durch BIOS eingeleitet.
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II Ermittlung
(= Vor-Ort-Kontrolle, Inspektion)
Die Erhebungen bzw. Überprüfungen der Konformität der Produkte/Produktionsweise (= Vor-Ort-Kontrolle, Inspektion) wird im Rahmen der BIOS-Jahreskontrolle durch unsere für den jeweiligen Bereich qualifizierten Kontrollore durchgeführt. Dabei können auch Proben gezogen werden, die anschließend durch akkreditierte Labors analysiert werden.
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III Bewertung
(= Validierung)
Die Ergebnisse der Betriebskontrollen / Probenziehungen werden durch Mitglieder der BIOS-Zertifizierungs-Kommission geprüft und beurteilt. Bei Unklarheiten oder offenen Punkten werden Auflagen (Sanktionen) vergeben bzw. können auch weitere Stichproben-Kontrollen oder kostenpflichtige Nachkontrollen erforderlich sein.
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IV Entscheidung über die Zertifizierung Die Entscheidung wird im Anschluss an die Bewertung durchgeführt. Dabei können sowohl einzelne Produktionszweige, Produkte, also auch der gesamte Betrieb(Flächen) anerkannt werden. Ebenso werden gegebenenfalls nicht-zertifizierte Produkte explizit festgehalten!
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V Bestätigung,   Genehmigung Damit wird ein Zertifikat ausgestellt, welches die Konformität der Produktion/des Produktes gemäß jeweiliger gesetzl. Richtlinie bestätigt. Dieses Zertifikat hat einen Geltungsbereich und ein Ablaufdatum und wird vom BIOS-Geschäftsführer unterfertigt. Es können auch Zertifikate zu einzelnen Chargen ausgestellt   werden.
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VI Überwachung Damit Zertifizierungen ihre Gültigkeit behalten sind regelmäßige Überprüfungen durch Vor-Ort-Kontrollen / Inspektionen erforderlich. Dabei werden die Punkte II – IV durchlaufen. Bei einem positiven Ergebnis wird das Zertifikat verlängert.

 

Unsere KontrollorInnen (InspektorInnen, AuditorInnen) sind durch Ausbildung, laufende Schulungen und mehrjährige Praxis im jeweiligen Bereich fachlich bestens geeignet. Die meisten unserer Bio-KontrollorInnen betreiben selbst auch einen Biobetrieb. ErnährungswissenschaftlerInnen, VerarbeitungsspezialistInnen und langjährige Bio-InspektorInnen stehen für den Verarbeiter-, Handels-, Gastro- und Importbereich zur Verfügung. Im nicht-akkreditierten Bereich kontrollieren wir auch private Standards (BIO AUSTRIA, Demeter, Bioland, Naturland, Bio-Suisse und andere) sowie Auflagen und Richtlinien von Vermarktungs- und Handelsorganisationen.

Weitere Informationen: Unterlagen zu den einzelnen Zertifizierungsprogrammen finden Sie bei Richtlinien auch als Download bzw. Erläuterungen unter den jeweiligen Rubriken. Weitergehende Informationen zu den Zertifizierungsprogrammen insbesondere bezüglich Rechte und Pflichten, Kontrollverträge inklusive Sanktionskatalog sowie Abwicklung von Beschwerden und Einsprüchen werden bei Abschluss eines Kontrollvertrages mit BIOS bzw. auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.