Die neue EU-Bio-Verordnung 2018/848 sieht folgende Erzeugniskategorien vor:
- a) Unverarbeitete Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, einschließlich Saatgut und anderes Pflanzenvermehrungsmaterial
- b) Tiere und unverarbeitete tierische Erzeugnisse
- c) Algen und unverarbeitete Aquakulturerzeugnisse
- d) verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, einschließlich Aquakulturerzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind
- e) Futtermittel
- f) Wein
- g) andere in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/848 aufgeführte Erzeugnisse oder nicht durch die vorstehenden Kategorien erfasste Erzeugnisse
Hierfür sind aktuell folgende Richtlinien-Dokumente verfügbar: