Landwirtschaft, Imkerei, Fischzucht, Wein, Futtermittel

Die neue EU-Bio-Verordnung 2018/848 sieht folgende Erzeugniskategorien vor:

  • a) Unverarbeitete Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse, einschließlich Saatgut und anderes Pflanzenvermehrungsmaterial
  • b) Tiere und unverarbeitete tierische Erzeugnisse
  • c) Algen und unverarbeitete Aquakulturerzeugnisse
  • d) verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, einschließlich Aquakulturerzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind
  • e) Futtermittel
  • f) Wein
  • g) andere in Anhang I der Verordnung (EU) 2018/848 aufgeführte Erzeugnisse oder nicht durch die vorstehenden Kategorien erfasste Erzeugnisse

Hierfür sind aktuell folgende Richtlinien-Dokumente verfügbar: