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Verkürzte Umstellung: Antragstellung nur mehr über Landesbehörde

Wer in die biologische Bewirtschaftung einsteigt und bisher an einem ÖPUL-Programm, z.B. „Einschränkung auf ertragssteigernde Betriebsmittel“ teilgenommen hat – oder seinen Betrieb um entsprechende Flächen erweitert – erfüllt eventuell die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Umstellungszeit.

Die dafür erforderliche Genehmigung ist Sache der jeweiligen Landesbehörde. Antragsformulare können  auf der Webseite der KVG heruntergeladen werden. (Achtung: Ältere Versionen der Formulare sind ebenfalls noch verfügbar, aber mit einem großen „Ungültig“-Wasserzeichen versehen).

Der Antrag ist an das Amt der jeweiligen Landesregierung zu senden.