Bio-Kennzeichnung

Die Begriffe Bio und Öko sind gesetzlich geschützte Begriffe. Wo sie verwendet werden, will man sicher gehen, dass diese auch gesetzeskonform verwendet werden, sprich: Wo Bio drauf steht, muss auch Bio drin sein!

DREI ASPEKTE SIND IN DIESEM ZUSAMMENHANG BESONDERS HERVORZUHEBEN:

1. Verbraucherschutz

Es gibt viele (gute) Gründe warum Bio-Produkte teurer als konventionell erzeugte sind. Gleichzeitig finden Produkte aus dem biologischen Anbau beim Verbraucher immer mehr Anklang. Als Antwort auf die steigende Nachfrage werden immer mehr Produkte auf den Markt gebracht, dessen Angaben beim Käufer den Anschein erwecken, sie würden aus dem biologischen Anbau stammen. Ohne eine gut funktionierende Kontrolle kann der Verbraucher aber nicht sicher sein, dass das, was er als Bio einkauft, tatsächlich auch Bio ist. Ein wesentlicher Grund für die Kontrolle ist deshalb der Verbraucherschutz.

2. Lauterer Wettbewerb

Wird ein Produkt als Bio verkauft, das aber nicht gemäß der EU-Bio-Verordnung erzeugt wurde, wird nicht nur der Verbraucher getäuscht. Auch der Handel leidet darunter, denn der Wettbewerb zwischen den Verkäufern der Produkte ist unfair. Den lauteren Wettbewerb zwischen Anbietern sicherzustellen, ist ein weiteres Argument für die Kontrolle.

3. Transparenz

Vielerorts wird die Forderung nach stärkerer Transparenz aller Erzeugungs- und Verarbeitungsschritte bei der Lebensmittelherstellung immer lauter. Der biologische Landbau geht konsequent diesen Weg und verleiht seinem Markt so ein deutlicheres Profil und ein hohes Maß an Vertrauen. Dieses Vertrauen gilt es durch angemessene Kontrollen zu schützen.

WORAN SIE LEBENSMITTEL AUS BIOLOGISCHEM ANBAU ERKENNEN KÖNNEN:

1) Der Bio-Hinweis:

Nur Bio-Produkte dürfen die folgenden Bezeichnungen tragen:

aus biologischem (ökologischem) Anbau (Landbau)
aus biologischer (ökologischer) Landwirtschaft

Zusätzlich kann noch die Bezeichnung „kontrolliert“ eingefügt sein, diese ist nicht zwingend vorgeschrieben und führt oft zu Missverständnissen: Ein Produkt aus „kontrolliertem Anbau“ ist kein Bio-Produkt!

b) Die Bio-Kontrollnummer:

Auf jedem Bio-Etikett und jedem Bio-Warenbegleitschein (Lieferschein, CMR, etc.) muss die Kontrollnummer der jeweiligen Bio-Kontrollstelle angeführt werden. BIOS hat die Bio-Kontrollnummer AT-BIO-401.

Das Logo und der Name der Kontrollstelle können ebenfalls angeführt sein.

c) Das BIOS-Logo:

Sie können das BIOS-Logo zur Gestaltung Ihrer Etiketten und Geschäftspapiere bei BIOS anfordern. Das BIOS-Logo darf grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einem gültigen Biokontrollvertrag mit BIOS verwendet werden: Die Freigabe der Verwendung erfolgt ausschließlich durch die BIOS-Geschäftsstelle!

BIOS-KOMBILOGOS:

Seit 1. Juli 2010 muss auf allen vorverpackten Bio-Produkten das EU-Bio-Logo angebracht werden. Das BIOS-Logo kann gleich daneben platziert werden. Je nach Produktherkunft müssen Sie die Herkunftsangabe anpassen. Im selben Sichtfeld (z.B. darunter) muss noch der Kontrollstellencode von BIOS: AT-BIO-401 und unmittelbar unterhalb die Herkunft der Rohstoffe z.B. AT-Landwirtschaft (bei Erzeugung der landw. Ausgangsstoffe zu mind. 95 % in Österreich), EU-Landwirtschaft (bei Erzeugung der landw. Ausgangsstoffe zu mind. 95 % in der EU), Nicht-EU-Landwirtschaft oder EU/Nicht-EU-Landwirtschaft (bei Erzeugung der landw. Ausgangsstoffe zum Teil in der EU und in Drittländern) angebracht werden.

GESCHÄFTSPAPIERE:

Das BIOS-Logo darf auf Lieferscheinen und Geschäftspapieren in Zusammenhang mit der Bio-Kontrollnummer AT-BIO-401 verwendet werden.

BIOS-ETIKETTEN:

Das BIOS-Logo darf für die Etikettierung ausschließlich von zertifizierten Bioprodukten verwendet werden.

BETRIEBSSTÄTTE:

Zur Kennzeichnung der Bio-Betriebsstätte kann auch die BIOS-Hoftafel (Alu Dibond) verwendet werden, die gegen einen Unkostenbeitrag im BIOS-Büro angefordert werden kann ( Hoftafel A4 – 15 Euro, Hoftafel A3 – 25 Euro; jeweils zuzüglich 10% USt)

Hinweis: Änderungen, Fälschungen und Verwendung des BIOS-Logo zu falschen Warenpartien sowie Irreführung von Kunden wird ausnahmslos als Missbrauch geahndet und führt zur Anzeige bei der zuständigen Behörde.