Um ein gültiges Bio-Zertifikat zu erhalten, müssen Sie bestimmte Schritte durchlaufen:
Mit dem Abschluss des Kontrollvertrages und ab der Einhaltung der einschlägigen Bio-Richtlinien beginnt die Umstellungzeit. Zu Beginn der Umstellungszeit sollte das Wachs ausgetauscht oder eine Rückstands-Analyse durchgeführt werden, denn eine rückstandsfreie Wachsanalyse ist Voraussetzung für die Anerkennung. Die Probenziehung nach der 12-monatigen Umstellungszeit erfolgt durch den BIOS-Kontrollor und ist verpflichtend.
Der Standort der Bienenstöcke ist so zu wählen, dass im Umkreis von drei Kilometern um den Standort ausreichend Nektar- und Pollenquellen vorhanden sind. Diese sollten im Wesentlichen aus biologisch erzeugten Pflanzen bzw. aus Wildpflanzen oder Wäldern bestehen, die nur eine geringe Umweltbelastung mit sich bringen.
Für die Winterfütterung ist entweder biologischer Honig aus der eigenen Produktion oder biologischer Zucker oder biologischer Zuckersirup erlaubt. Künstliche Fütterung ist nur zwischen der letzten Honigernte und 15 Tage vor dem Beginn der nächsten Nektar- oder Honigtautrachtzeit zulässig. Pollenersatzstoffe sind verboten!
Für die Betriebskontrolle sind folgende Unterlagen bereitzuhalten:
- Lagepläne über Standorte der Bienenstöcke
- Zukauf von Bienenvölkern mit Datum, Anzahl und Herkunft
- Zukauf von Rohstoffen (z.B. Bio-Zucker für die Fütterung etc.)
- Zukauf von Betriebsmitteln wie erlaubte Reinigungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel
- Aufzeichnungen über Futtermitteleinsatz (Art und Menge)
- Aufzeichnungen über den Einsatz div. Betriebsmittel und medikamentöser Behandlungen
- Ernte- und Vermarktungsmengen
Die Anerkennung und Zertifizierung des Honigs bzw. von Honigprodukten wird frühestens nach 12 Monaten und erfolgter Betriebskontrolle und Erledigung allfälliger Verbesserungsmaßnahmen ausgesprochen.
Details siehe Richtlinien und BIOS-Zertifizierungssystem.