Immer mehr Gastronomen und Großküchen setzen erfolgreich auf BIO im Speiseplan. Wer biologische Lebensmittel einsetzt, möchte dies natürlich seinen Gästen mitteilen. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:
- Bio-Hinweis direkt in der Bezeichnung des Gerichtes (z.B. Bio-Schweinebraten oder Bio-Menü)
- Auslobung einzelner Bio-Zutaten bzw. Komponenten (z.B. Wir verwenden ausschließlich Bio-Kartoffeln bei unseren Gerichten)
- Auslobung des Anteils an Bio-Zutaten am Gesamtanteil der landw. Rohstoffe in der Küche (z.B. Es wird ein Mindestanteil von 25 % an Bio-Rohstoffen in der Küche eingehalten)
Die gesetzliche Basis für die Zertifizierung im Gastronomie und Großküchenbereich, die gemäß EU-Bio-Verordnung national zu gestalten ist, stellt die Regelung im österreichischen Lebensmittelbuch IV. Auflage, Kapitel A8 dar.
Details siehe Richtlinien und BIOS-Zertifizierungssystem.
Um ein gültiges Bio-Zertifikat zu erhalten, müssen Sie bestimmte Schritte durchlaufen:
1. Abschluss Bio-Kontrollvertrag: Seit 1. Juli 2009 muss sich jeder, der in Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung BIO auslobt oder in Werbematerialien darauf hinweist, BIO in der Küche zu verwenden, auch von einer akkreditierten Kontrollstelle zertifizieren lassen. Die Bio-Kontrolle ist unabhängig von der Höhe des Bio-Anteils und erfolgt mindestens 1 x jährlich und ist nach der Erstkontrolle grundsätzlich unangekündigt.
2. Erstkontrolle: Unsere KontrollorInnen überprüfen die von Ihnen beigestellten betrieblichen Grunddaten wie Organigramm, Grundrissplan, Speisekarte, Info-Materialien, sowie die Lagerhaltung der biologischen Rohstoffe und Zutaten. Wareneingang und Verarbeitung der Bio-Rohstoffe sind über Buchhaltung und Warenausgang zu dokumentieren, eine korrekte Etikettierung bzw. Auslobung der Produkte wird besprochen.
3. Anerkennung und Zertifizierung: Sind alle Auflagen der Erstkontrolle erfüllt, alle offenen Fragen geklärt und die entsprechenden Dokumente vollständig übermittelt, so wird von BIOS das Zertifikat in der gewünschten Form (siehe oben) ausgestellt.
4. Folgekontrollen: Nach der Erstanerkennung erfolgt durch BIOS eine jährlich Überprüfung, ob sämtliche Erfordernisse eingehalten und die Auslobung und Werbung für die Bio-Speisen in korrekter Weise durch den Betrieb durchgeführt werden.