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Wir suchen Büro-MitarbeiterInnen! |
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Checkliste Vorsorgemaßnahmen |
HINWEIS: Die neue Checkliste “Vorsorgemaßnahmen in der Landwirtschaft” finden Sie in unserem Download-Bereich. ______________________________________ |
Bio-KontrollorIn für Landwirtschaft bzw. Verarbeitung/Handel/Gastronomie (Nebentätigkeit, Basis Werkvertrag) |
Wir wachsen – und suchen daher zur Verstärkung: Bio-KontrollorInnen Ihre Aufgabe ist die praktische Durchführung von Bio-Kontrollen bei landwirtschaftlichen Betrieben oder Betrieben im Bereich Handel, Verarbeitung und Gastronomie. Einsatzgebiet ist bundesweit unter Berücksichtigung des jeweiligen Wohnortes. Ihr Profil:
Persönlich bringen Sie Verlässlichkeit sowie die Fähigkeit zu Selbstorganisation und eigenständigem Arbeiten mit. und bestimmtes Auftreten im Kundengespräch ist selbstverständlich. Wir bieten:
Bei Interesse richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung (inkl. Lebenslauf, Ausbildungsnachweise) an: BIOS – Biokontrollservice Österreich ______________________________________ |
Rückwirkende Anerkennung: Antragstellung nur mehr über die Landesbehörde |
Wer in die biologische Bewirtschaftung einsteigt und bisher an einem ÖPUL-Programm, z.B. „Einschränkung auf ertragssteigernde Betriebsmittel“ teilgenommen hat – oder seinen Betrieb um entsprechende Flächen erweitert – erfüllt eventuell die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Umstellungszeit. Die dafür erforderliche Genehmigung ist Sache der jeweiligen Landesbehörde. Antragsformulare können auf der Webseite der KVG heruntergeladen werden. (Achtung: Ältere Versionen der Formulare sind ebenfalls noch verfügbar, aber mit einem großen „Ungültig“-Wasserzeichen versehen). Der Antrag ist an das Amt der jeweiligen Landesregierung zu senden. ______________________________________ |
Landwirtschaft: Wenn Saatgut nicht in Bioqualität erhältlich ist |
Bei Einsatz von konventionellem, ungebeiztem Saatgut muss vor dem Anbau im BIOS-Büro um Genehmigung angesucht werden. Verwenden Sie dazu das Formular Saatgutansuchen, zu finden in unserem Download-Bereich. Bitte mailen Sie uns dieses an office@bios-kontrolle.at – alternativ und faxen, mailen oder schicken Sie es an uns. In der AGES Biosaatgut Datenbank finden Sie die aktuelle Verfügbarkeit Ihres gewünschten Saatgutes. ______________________________________ |
Neue Bio-Verordnung ab 2022 |
Mit Jahresbeginn 2022 tritt die neue EU-Bio-Verordnung 848/18 in Kraft und ersetzt die bisher geltenden Bio-Verordnungen Nr. 834/2007 und 889/2008. Die neue Verordnung bringt damit auch zahlreiche Veränderungen für die Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern mit sich. Informationen über die neue Verordnung finden Sie auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit. Hier finden Sie den Gesetzestext der EU-Bio-Verordnung 848/18. Wir werden alle BIOS-Betriebe wie üblich zeitnah – spätestens bis Februar 2022 – über die aktuellen Änderungen informieren. Beachten Sie weiters auch die Berichte in den landwirtschaftlichen Medien, LWK-Zeitungen und Informationen der Bio-Verbände. ______________________________________ |
ab 2021: Antragstellung für Anbindehaltung |
Neu ab 1.1.2021: Anträge über VIS-Datenbank stellen Bedingt durch ein laufendes Prüfverfahren der Europäischen Kommission und die neue EU-Bio-Verordnung sind wesentliche Änderungen bei den Antragsverfahren notwendig. Diese Änderungen betreffen sowohl Biobäuerinnen und Biobauern als auch die Behörden auf Bundes- und Landesebene und die Kontrollstellen. Folgende Anträge sind einzelbetrieblich zu stellen und nicht mehr pauschal genehmigungsfähig: Ab dem Jahr 2021 wird das bestehende Verbrauchergesundheits informationssystem (VIS) bei der Statistik Austria (STAT) um eine Plattform für die Meldungen der Bio-Betriebe erweitert. Im Fall des Bedarfs der Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelungen ist eine direkte Antragstellung per Internet im VIS verpflichtend. Biobäuerinnen und Biobauern können derzeit allerdings auch die Hilfestellung von BIO AUSTRIA Landesverbänden und Landwirtschaftskammern (im VIS als “Servicestelle” bezeichnet) in Anspruch nehmen und auf diesem Wege ihre Anträge abgeben. Wer sich bereits jetzt näher über das Antragsverfahren informieren möchte, findet unter vis.statistik.at/schulungsunterlagen weiterführende Unterlagen. Wer muss einen Antrag stellen? Antragstellung und Fristen Auch die Anträge für bestimmte Eingriffe an Rindern, Schafen und Ziegen sind zukünftig über das VIS-System zu stellen. Das betrifft das Entfernen der Hornanlage und das Kupieren von Schwänzen bei Schafen. Für alle betriebsbezogenen Ausnahmegenehmigungen, für die bereits 2020 ein gültiger Antrag gestellt wurde, wie zum Beispiel das Entfernen der Hornanlage bei Kälbern unter 6 Wochen, muss aufgrund der dreijährigen Gültigkeit der Genehmigung erst Ende 2022 wieder ein Antrag im VIS-System gestellt werden. Anträge für eine fallweise Ausnahmegenehmigung, wie zum Beispiel das Enthornen von Kälbern älter als 6 Wochen, sind bereits ab 2021 über das VIS-System zu stellen. Servicestellen unterstützen in Beratung und Antragstellung Die BIO AUSTRIA Landesverbände und die Landwirtschaftskammern unterstützen und beraten Sie bei der Antragstellung in ihrer Funktion als Servicestellen. Sobald die Termine für die Online-Schulungen feststehen, werden sie auf der Website der Servicestellen veröffentlicht. Für Fragen stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der Bio Verbände und Landwirtschaftskammern gerne zur Verfügung. ______________________________________ |
IG-Stellungnahme WEIDEREGELUNG |
Sehr geehrte BiobäuerInnen und Biobauern, in diesen Tagen wurden die Biobetriebe in Österreich über die Änderungen in der Interpretation der Weideregelung informiert – nachdem wir als Kontrollstellen natürlich als oftmals erster Ansprechpartner kontaktiert werden, wollen wir Ihnen hier unsere gemeinsame Position als IG Biokontrollstellen darlegen. Hier finden Sie unsere Stellungnahme, die wir als IG Biokontrollstellen an die österreichischen Behörden und Interessensvertreter übermittelt haben. Die IG-Biokontrollstellen haben sich im Rahmen der Neu-Auslegung der Bio-Weide-Regelung, die sich auf Grund eines EU-Audits 2017 und einem Schreiben der EU-Kommission zur bisherigen österreichischen Auslegung (Stichwort: Weiderechner) ergab, immer mit konkreten und praxisgerechten Änderungs-Vorschlägen in die Diskussion eingebracht. Unseres Erachtens ist die Tatsache, dass nämlich sehr viele Betriebe am Förderprogramm „Weideprämie“ teilnehmen positiv und dies muss auch in der Beurteilung der Erfüllung der EU-BIO-VO hinsichtlich Weideregelung entsprechende Berücksichtigung finden. Ebenso haben wir auf mögliche Haftungsrisiken bei Streichung von Ausnahmegründen wie die Überquerung von Bahngleisen und öffentlichen Straßen hingewiesen. Laut der uns vorliegenden Information wird auch in anderen EU-Staaten die Weidedurchführung ähnlich wie bis dato in Österreich praktiziert, d.h. es ist oberstes Gebot, eine einheitliche EU-weite Vorgehensweise zu erzielen. Als wichtigen Schritt dazu hat die IG der Biokontrollstellen Österreich ein Rechtsattest für eine mögliche Auslegung der Weideregelung unter Berücksichtigung der derzeitigen Vorgaben und der Vorgaben der neuen EU-BIO-Verordnung, gültig ab 2021, in Auftrag gegeben. Darüber hinaus wird in den Gremien der IG-Biokontrollstellen die weitere Vorgangsweise für die Kontrollsaison 2020 beraten, um eine einheitliche Behandlung von Härtefällen für 2020 zu gewährleisten. Diese Position werden wir gemeinsam vor den zuständigen Behörden in Österreich vertreten. Aus den dargelegten Gründen und in Kenntnis der Praktiken in den benachbarten EU-Mitgliedsstaaten würde eine unverhältnismäßige und einseitige österreichische Verschärfung der Weideregelung zu Wettbewerbsverzerrungen führen und damit den österreichischen Biolandbau massiv und nachhaltig schädigen. Wir werden Sie als Kontrollstelle über konkrete Änderungen laufend informieren. Als IG der Biokontrollstellen ist es für uns selbstverständlich, dass wir uns für eine richtlinienkonforme aber auch praxistaugliche Umsetzung der Weidevorgaben einsetzen! Mit freundlichen Grüßen Ihr BIOS-Team ______________________________________ |
Bedingungen für Drittstaaten-Importe von Bio-Produkten |
Seit 2017 ist bei Bio-Importen aus Drittstaaten eine Datenübermittlung über das System TRACES (Originalbescheinigung – Internet-Datenbank) durchzuführen. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unserer Erstinfo Import sowie der Webseite des Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG). ______________________________________ |
Landwirtschaft: Rinder-Biostatus-Rechner |
Mit Hilfe einer Excel-Anwendung lässt sich einfach und rasch feststellen, ob Ihre Rinder konventionellen oder Bio-Status haben. Der Bio-Status Rechner besteht aus drei Tabellenblättern, die Sie durch Klicken auf die Tabellenreiter auswählen. Blatt 1 = Einführung, Blatt 2 = Funktion, Blatt = Rechner. Nach Eingabe der erforderlichen Daten in den Rinder-Biostatus-Rechner erhalten Sie sofort die Information, ob es sich um ein konventionelles oder ein Bio-Rind handelt. ______________________________________ |