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ab 2023: zusätzliches TRACES-Zertifikat für alle Bio-Betriebe

Ab dem Kontrolljahr 2023 erhalten unsere Bio-Betriebe zusätzlich zum gewohnten Bio-Zertifikat (jetzt “Produkt-Zertifikat”) ein TRACES-Zertifikat ausgestellt. Dieses kann bei Bedarf über den ab 2023 auf dem Produkt-Zertifikat angedruckten QR-Code eingesehen werden.

TRACES (TRAde Control and Expert System) ist ein von der Europäischen Union eingeführtes Datenbanksystem – mit dem Ziel, die Nachverfolgbarkeit von Warenströmen zu verbessern und schnellere Reaktionen bei Problemen zu ermöglichen.

Diente die Datenbank anfangs nur zur Erfassung des Tierverkehrs, so wurde sie laufend erweitert. Für Unternehmen, die ökologische/biologische Erzeugnisse in die EU einführen wollen, ist die TRACES-Validierung schon länger verpflichtend. Neu ist seit 2023, dass unsere Bio-Zertifikate in die TRACES-Datenbank eingespeist werden und somit Betriebe im Rahmen der Bio-Zertifizierung auch ein TRACES-Zertifikat von uns erhalten.

Für den Handel innerhalb Österreichs sowie innerhalb der EU ist das Produkt-Zertifikat von BIOS weiterhin ausreichend, da das TRACES-Zertifikat über den darauf abgedruckten QR-Code automatisch mitgeliefert wird und damit über das Produkt-Zertifikat aufgerufen werden kann.

Sollten Sie Bioprodukte von Nicht-EU-Ländern einführen oder in solche exportieren, finden Sie Informationen dazu in unserer Erstinfo Import sowie beim Bundesamt für Verbrauchergesundheit (BAVG).

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ACHTUNG – Neuregelung ab 2023: VIS-Antrag bei Zukauf von konv. Tieren verpflichtend!

Für den Zukauf bestimmter konventioneller Tiere (z.B. Zuchtstier) galten bis 2022 allgemeine Ausnahmeregelungen.

Seit 01.01.2023 ist dafür nun jedoch ein Vorab-Antrag erforderlich:

Der Zukauf von konv. Jungtieren, ausgewachsenen männlichen Tieren und nulliparen weiblichen Tieren bis 10% (Rinder, Pferde) bzw. 20 % (Schweine, Schafe, Ziegen, Geweihträger, Lamas, Alpakas, Kaninchen) zu Zuchtzwecken ist nur mehr mit einem Antrag über VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) möglich. Zuerst muss über die Bio-Tierdatenbank für Rinder, Schafe, Ziegen www.almmarkt.com bzw. für Schweine www.pig.at eine „Nichtverfügbarkeitsbestätigung“ heruntergeladen werden und dann unter portal.statistik.at der jeweilige Antrag vollständig ausgefüllt und abgeschickt werden.

Folgende Anträge sind verfügbar:

Ohne genehmigten Antrag ist einTierzukauf von konv. Zuchttieren nicht zulässig!

 Ausnahmen:

  • für konv. Zuchttiere von gefährdeten Nutztierrassen laut ÖPUL und für Königinnen und Schwärme (20%)in der Bienenhaltung ist kein VIS Antrag notwendig.
  • Eigenbedarfstiere dürfen weiterhin ohne Ansuchen auch konventionell zugekauft werden, hier ist aber die erlaubte Stückzahl zu beachten.

Bei Fragen zur Antragstellung bzw. Ihrem Zugang zum VIS-System steht eine VIS Hotline zur Verfügung:
01 / 71128-8100
(erreichbar Mo-Fr 8-12 Uhr).

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Bioflächen im Agraratlas einsehbar

Unter https://agraratlas.inspire.gv.at/ können nun alle Bioflächen angezeigt werden (erst ab einer gewissen Vergrößerungsstufe – bitte hineinzoomen).

Für alle Bio-Flächen, die im AMA Mehrfachantrag enthalten sind, entfällt damit die Informationspflicht an konv. Nachbarn.

Für Neuflächen und Flächen, die ni cht im Mehrfachantrag enthalten sind, besteht weiterhin, sofern relevant, die Informationspflicht (Erläuterung siehe Vorsorge-Checkliste).

 

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Rückwirkende Anerkennung: Antragstellung nur mehr über die Landesbehörde

Wer in die biologische Bewirtschaftung einsteigt und bisher an einem ÖPUL-Programm, z.B. „Einschränkung auf ertragssteigernde Betriebsmittel“ teilgenommen hat – oder seinen Betrieb um entsprechende Flächen erweitert – erfüllt eventuell die Voraussetzungen für eine Verkürzung der Umstellungszeit.

Die dafür erforderliche Genehmigung ist Sache der jeweiligen Landesbehörde. Antragsformulare können  auf der Webseite der KVG heruntergeladen werden. (Achtung: Ältere Versionen der Formulare sind ebenfalls noch verfügbar, aber mit einem großen „Ungültig“-Wasserzeichen versehen).

Der Antrag ist an das Amt der jeweiligen Landesregierung zu senden.

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Landwirtschaft: Wenn Saatgut nicht in Bioqualität erhältlich ist

Bei Einsatz von konventionellem, ungebeiztem Saatgut muss vor dem Anbau im BIOS-Büro um Genehmigung angesucht werden. Verwenden Sie dazu das Formular Saatgutansuchen, zu finden in unserem Download-Bereich. Bitte mailen Sie uns dieses an office@bios-kontrolle.at – alternativ und faxen, mailen oder schicken Sie es an uns.

In der AGES Biosaatgut Datenbank finden Sie die aktuelle Verfügbarkeit Ihres gewünschten Saatgutes.

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Neue Bio-Verordnung ab 2022

Mit Jahresbeginn 2022 tritt die neue EU-Bio-Verordnung 848/18 in Kraft und ersetzt die bisher geltenden Bio-Verordnungen Nr. 834/2007 und 889/2008. Die neue Verordnung bringt damit auch zahlreiche Veränderungen für die Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern mit sich.

Informationen über die neue Verordnung finden Sie auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit.

Hier finden Sie den Gesetzestext der EU-Bio-Verordnung 848/2018.

Wir werden alle BIOS-Betriebe wie üblich zeitnah – spätestens bis Februar 2022 – über die aktuellen Änderungen informieren. Beachten Sie weiters auch die Berichte in den landwirtschaftlichen Medien, LWK-Zeitungen und Informationen der Bio-Verbände.

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ab 2021: Antragstellung für Anbindehaltung

Neu ab 1.1.2021: Anträge über VIS-Datenbank stellen

Bedingt durch ein laufendes Prüfverfahren der Europäischen Kommission und die neue EU-Bio-Verordnung sind wesentliche Änderungen bei den Antragsverfahren notwendig. Diese Änderungen betreffen sowohl Biobäuerinnen und Biobauern als auch die Behörden auf Bundes- und Landesebene und die Kontrollstellen.

Folgende Anträge sind einzelbetrieblich zu stellen und nicht mehr pauschal genehmigungsfähig:
• Antrag auf temporäre Anbindehaltung von Rindern (Kleinbetriebsregelung)
• Antrag auf bestimmte Eingriffe bei Rindern, Schafen und Ziegen (betriebsbezogen)
• Antrag auf bestimmte Eingriffe bei Rindern (fallweise)

Ab dem Jahr 2021 wird das bestehende Verbrauchergesundheits informationssystem (VIS) bei der Statistik Austria (STAT) um eine Plattform für die Meldungen der Bio-Betriebe erweitert. Im Fall des Bedarfs der Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelungen ist eine direkte Antragstellung per Internet im VIS verpflichtend. Biobäuerinnen und Biobauern können derzeit allerdings auch die Hilfestellung von BIO AUSTRIA Landesverbänden und Landwirtschaftskammern (im VIS als “Servicestelle” bezeichnet) in Anspruch nehmen und auf diesem Wege ihre Anträge abgeben. Wer sich bereits jetzt näher über das Antragsverfahren informieren möchte, findet unter vis.statistik.at/schulungsunterlagen weiterführende Unterlagen.

Wer muss einen Antrag stellen?
• Alle Rinder haltenden Bio-Betriebe, die bisher oder zukünftig die Rinder temporär in Anbindung halten (sogenannte Kleinbetriebsregelung).
• Alle tierhaltenden Bio-Betriebe, die – betriebsbezogen oder fallweise – bestimmte physische Eingriffe an Rindern, Schafen oder Ziegen begründeter Weise vornehmen möchten.

Antragstellung und Fristen
Alle Anträge auf temporäre Anbindehaltung von Rindern (zeitweise Anbindehaltung mit Auslauf und Weide) müssen zukünftig über das VIS gestellt werden. In diesem elektronischen System werden Anträge automatisch an die zuständige Behörde (Land) weitergeleitet. Damit wird auch Ihre Kontrollstelle informiert, dass ein Antrag gestellt wurde. Wird dem jeweiligen Antrag stattgegeben, stellt die Behörde einen zustimmenden Bescheid aus, der schriftlich an den Bio-Betrieb ergeht. Dieser Bescheid muss bei der Bio-Kontrolle vorgelegt werden. Die Antragstellung sollte ab Jahresbeginn 2021 umgehend, spätestens aber bis 15.05.2021 erfolgen.

Auch die Anträge für bestimmte Eingriffe an Rindern, Schafen und Ziegen sind zukünftig über das VIS-System zu stellen. Das betrifft das Entfernen der Hornanlage und das Kupieren von Schwänzen bei Schafen. Für alle betriebsbezogenen Ausnahmegenehmigungen, für die bereits 2020 ein gültiger Antrag gestellt wurde, wie zum Beispiel das Entfernen der Hornanlage bei Kälbern unter 6 Wochen, muss aufgrund der dreijährigen Gültigkeit der Genehmigung erst Ende 2022 wieder ein Antrag im VIS-System gestellt werden. Anträge für eine fallweise Ausnahmegenehmigung, wie zum Beispiel das Enthornen von Kälbern älter als 6 Wochen, sind bereits ab 2021 über das VIS-System zu stellen.

Servicestellen unterstützen in Beratung und Antragstellung
Die Antragstellung im VIS ist grundsätzlich sehr benutzerfreundlich und selbsterklärend gestaltet. Sie kann von zu Hause aus durchgeführt werden. Ab Jänner 2021 bietet die Geschäftsstelle der AGES einige Online-Schulungen zur Antragstellung im VIS für die Biobäuerinnen und Biobauern an. In den Schulungen wird gezeigt, wie der/die AntragstellerIn zu den VIS-Zugangsdaten kommt und worauf bei der Antragstellung zu achten ist.

Die BIO AUSTRIA Landesverbände und die Landwirtschaftskammern unterstützen und beraten Sie bei der Antragstellung in ihrer Funktion als Servicestellen. Sobald die Termine für die Online-Schulungen feststehen, werden sie auf der Website der Servicestellen veröffentlicht.

Für Fragen stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der Bio Verbände und Landwirtschaftskammern gerne zur Verfügung.

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IG-Stellungnahme WEIDEREGELUNG

Sehr geehrte BiobäuerInnen und Biobauern,

in diesen Tagen wurden die Biobetriebe in Österreich über die Änderungen in der Interpretation der Weideregelung informiert – nachdem wir als Kontrollstellen natürlich als oftmals erster Ansprechpartner kontaktiert werden, wollen wir Ihnen hier unsere gemeinsame Position als IG Biokontrollstellen darlegen. Hier finden Sie unsere Stellungnahme, die wir als IG Biokontrollstellen an die österreichischen Behörden und Interessensvertreter übermittelt haben.

Die IG-Biokontrollstellen haben sich im Rahmen der Neu-Auslegung der Bio-Weide-Regelung, die sich auf Grund eines EU-Audits 2017 und einem Schreiben der EU-Kommission zur bisherigen österreichischen Auslegung (Stichwort: Weiderechner) ergab, immer mit konkreten und praxisgerechten Änderungs-Vorschlägen in die Diskussion eingebracht.

Unseres Erachtens ist die Tatsache, dass nämlich sehr viele Betriebe am Förderprogramm „Weideprämie“ teilnehmen positiv und dies muss auch in der Beurteilung der Erfüllung der EU-BIO-VO hinsichtlich Weideregelung entsprechende Berücksichtigung finden. Ebenso haben wir auf mögliche Haftungsrisiken bei Streichung von Ausnahmegründen wie die Überquerung von Bahngleisen und öffentlichen Straßen hingewiesen.

Laut der uns vorliegenden Information wird auch in anderen EU-Staaten die Weidedurchführung ähnlich wie bis dato in Österreich praktiziert, d.h. es ist oberstes Gebot, eine einheitliche EU-weite Vorgehensweise zu erzielen. Als wichtigen Schritt dazu hat die IG der Biokontrollstellen Österreich ein Rechtsattest für eine mögliche Auslegung der Weideregelung unter Berücksichtigung der derzeitigen Vorgaben und der Vorgaben der neuen EU-BIO-Verordnung, gültig ab 2021, in Auftrag gegeben.

Darüber hinaus wird in den Gremien der IG-Biokontrollstellen die weitere Vorgangsweise für die Kontrollsaison 2020 beraten, um eine einheitliche Behandlung von Härtefällen für 2020 zu gewährleisten. Diese Position werden wir gemeinsam vor den zuständigen Behörden in Österreich vertreten.

Aus den dargelegten Gründen und in Kenntnis der Praktiken in den benachbarten EU-Mitgliedsstaaten würde eine unverhältnismäßige und einseitige österreichische Verschärfung der Weideregelung zu Wettbewerbsverzerrungen führen und damit den österreichischen Biolandbau massiv und nachhaltig schädigen.

Wir werden Sie als Kontrollstelle über konkrete Änderungen laufend informieren. Als IG der Biokontrollstellen ist es für uns selbstverständlich, dass wir uns für eine richtlinienkonforme aber auch praxistaugliche Umsetzung der Weidevorgaben einsetzen!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BIOS-Team

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Landwirtschaft: Rinder-Biostatus-Rechner

Mit Hilfe einer Excel-Anwendung lässt sich einfach und rasch feststellen, ob Ihre Rinder konventionellen oder Bio-Status haben.

Der Bio-Status Rechner besteht aus drei Tabellenblättern, die Sie durch Klicken auf die Tabellenreiter auswählen.  Blatt 1 = Einführung, Blatt 2 = Funktion, Blatt = Rechner.

Nach Eingabe der erforderlichen Daten in den Rinder-Biostatus-Rechner erhalten Sie sofort die Information, ob es sich um ein konventionelles oder ein Bio-Rind handelt.

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