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Bio-Kennzeichnung und Logos

Vorverpackte oder verarbeitete biologische Lebensmittel müssen – neben der Angabe des Kontrollstellencodes und der Produktherkunft – mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden. Zusätzlich sind dabei einige Vorschriften und grafische Anforderungen einzuhalten.
Zusätzlich können von BIOS kontrollierte Betriebe das BIOS Logo verwenden.

Die Vorschriften im Detail: Merkblatt Kennzeichnung biologischer Produkte

WICHTIG: Bitte senden Sie uns Ihre Entwürfe VOR dem Druck zur Überprüfung und Freigabe (im Idealfall als pdf unter Angabe der Abmessungen), um sicherzustellen, dass die erforderlichen Richtlinien eingehalten wurden! So können wir Beanstandungen und damit verbundene, oft aufwändige Korrekturen im Vorfeld vermeiden. Die Etikettenprüfung ist ein derzeit kostenloses Service von BIOS für unsere Mitgliedsbetriebe.

Als von BIOS kontrolliertem Betrieb bieten wir Ihnen hier diverse vorgefertigte Logo-Kombinationen an, um Ihnen die Erstellung von Etiketten, Produktverpackungen etc. zu erleichtern. Untenstehend finden Sie die Varianten jeweils im JPG-Format (Bild) und im PDF-Format (Link). Alternativ stellen wir Ihnen zur individuellen Gestaltung auch eine Word-Vorlage zur Etikettenerstellung zur Verfügung.

Varianten EU-Logo mit BIOS Logo

Varianten mit Platzhalter für Verbandslogo

Variante EU-Logo

Muster-Etiketten und sonstiges:

Sollten Sie für eine individuelle Gestaltung von Materialien eine andere Logo-Variante benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Zur Kennzeichnung der Bio-Betriebsstätte können Sie auch die BIOS-Hoftafel bestellen.


Rechtlicher Hinweis:

Die Begriffe Bio und Öko sind gesetzlich geschützte Begriffe. Wo sie verwendet werden, will man sicher gehen, dass diese auch gesetzeskonform verwendet werden, sprich: Wo Bio drauf steht, muss auch Bio drin sein! Bitte stellen Sie vor Verwendung des EU-Bio-Logos oder des BIOS Logos sicher, dass Ihr Betrieb bzw. Produkt einer aufrechten Biokontrolle gemäß der EU-Bio-Verordnung unterliegt und ein gültiges Zertifikat vorliegt, da eine missbräuchliche Verwendung strafbar ist. Dies gilt gleichermaßen auch für das BIOS-Logo.