Die Aquakultur (Fischzucht) als Teilbereich der Landwirtschaft ist in der EU-BIO-Verordnung geregelt.Die Grundsätze, wie z.B. die Fütterungs- und Haltungsbedingungen, sind darin verankert.
Bei der Umstellung auf eine biologische Fischzucht ist es NICHT nötig, den Gesamtbetrieb nach Vorschrift der EU-BIO-Verordnung zu bewirtschaften. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist die gleichzeitige Produktion von ökologischen und nicht-ökologischen Fischen einer Art möglich.
Wenn Sie Fragen zur biologischen Fischzucht haben, wenden Sie sich bitte an BIOS!