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AMA Standards

  

 
 
 

BIOS führt auch Kontrollen für die AMA (AgrarMarkt Austria) durch und ist für diverse AMA-Standards autorisiert. Dazu gehören sowohl das AMA Biosiegel als auch das AMA Gütesiegel. Unsere Kontrollore sind diesbezüglich bestens geschult.

Das rot-weiße AMA-Biosiegel setzt auf 100% Herkunft aus Österreich. Davon ausgenommen sind Rohstoffe (z.B. Gewürze, Kaffee, Kakao, Kräuter, Oliven, Haselnüsse) und Fruchtzubereitungen (z.B. Erdbeeren, Heidelbeeren, Orangen), die in der angegebenen Region nicht in der geforderten Qualität und Menge erzeugt werden und die als untergeordnete Zutaten verwendet werden. AMA-Gütesiegel-Verarbeitungsbetriebe müssen ihre Betriebsstätte in Österreich haben.

Besonders relevant sind die AMA-Zeichen bei Vermarktungen im Verarbeitungsbereich und der Vermarktung im Großhandelsbereich. Landwirtschaftliche Betriebe, die an Bündler (z.B. Molkereien) liefern, werden ebenfalls im Rahmen von zusätzlichen Kontrollen geprüft (AMA Gütesiegel Richtlinien “Haltung von Kühen”).

Im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung (Kantinen, Großküchen etc.) und seit 2024 auch im Bereich der Gastronomie bietet BIOS die Kontrolle der AMA Richtlinie „Transparente Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung“ inkl. der Marke „Gut zu wissen“ der LKÖ an. Mit dieser Kontrolle kann der seit 1. September 2023 verpflichtenden Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung entsprochen werden.

Seit 2020 haben Betriebe zudem die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis am AMA Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem (AMA QHS) teilzunehmen. Dies gilt sowohl für landwirtschaftliche Direktvermarkter als auch für gewerbliche Manufakturen. Auch diese können von BIOS durchgeführt werden.

Die entsprechenden Branchenrichtlinien finden Sie auf der Webseite der AgrarMarkt Austria bzw. unter bioinfo.at.