Import

Um ein gültiges Bio-Zertifikat zu erhalten, müssen Sie bestimmte Schritte durchlaufen:

 

Abschluss eines Kontrollvertrages: Wir schicken Ihnen alle erforderlichen Unterlagen und informieren Sie gerne über alle Detailfragen in ihrem jeweiligen Fachbereich. Wir melden Sie bei der zuständigen Lebensmittel-Behörde an und erledigen alle Formalitäten für Sie.

 

   

Ansuchen einer Importbescheinigung: Gemäß EU-Bioverordnung 834/2007, Art. 11 (6) ist bei Importen aus Drittstaaten vorab eine Genehmigung bei der jeweils zuständigen Landesbehörde anzusuchen. Wir unterstützen Sie bei diesem Verfahren bestmöglich und informieren Sie gerne über die notwendigen Schritte.
(Dieses Verfahren entfällt bei Staaten, die in einer eigenen Drittlandsliste geführt werden!)

 

Ausstellung von Warenbegleitscheinen: Gesonderte Warenbegleitscheine sind jeder Charge eines Importes aus Drittstaaten der Ware beizustellen.

 

 Sonst wie bei Verarbeitung/Handel