Um ein gültiges Bio-Zertifikat zu erhalten, müssen Sie bestimmte Schritte durchlaufen:
Abschluss eines Kontrollvertrages: Wir schicken Ihnen alle erforderlichen Unterlagen und informieren Sie gerne über alle Detailfragen in ihrem jeweiligen Fachbereich. Wir melden Sie bei der zuständigen Lebensmittel-Behörde an und erledigen alle Formalitäten für Sie.
|
Ansuchen einer Importbescheinigung: Gemäß EU-Bioverordnung 834/2007, Art. 11 (6) ist bei Importen aus Drittstaaten vorab eine Genehmigung bei der jeweils zuständigen Landesbehörde anzusuchen. Wir unterstützen Sie bei diesem Verfahren bestmöglich und informieren Sie gerne über die notwendigen Schritte. |
Ausstellung von Warenbegleitscheinen: Gesonderte Warenbegleitscheine sind jeder Charge eines Importes aus Drittstaaten der Ware beizustellen.
Sonst wie bei Verarbeitung/Handel
