Die Begriffe Bio und Öko sind gesetzlich geschützte Begriffe. Wo sie verwendet werden, will man sicher gehen, dass diese auch gesetzeskonform verwendet werden, sprich: Wo Bio drauf steht, muss auch Bio drin sein!
DREI ASPEKTE SIND IN DIESEM ZUSAMMENHANG BESONDERS HERVORZUHEBEN:
1. Verbraucherschutz
Es gibt viele (gute) Gründe warum Bio-Produkte teurer als konventionell erzeugte sind. Gleichzeitig finden Produkte aus dem biologischen Anbau beim Verbraucher immer mehr Anklang. Als Antwort auf die steigende Nachfrage werden immer mehr Produkte auf den Markt gebracht, dessen Angaben beim Käufer den Anschein erwecken, sie würden aus dem biologischen Anbau stammen. Ohne eine gut funktionierende Kontrolle kann der Verbraucher aber nicht sicher sein, dass das, was er als Bio einkauft, tatsächlich auch Bio ist. Ein wesentlicher Grund für die Kontrolle ist deshalb der Verbraucherschutz.
2. Lauterer Wettbewerb
Wird ein Produkt als Bio verkauft, das aber nicht gemäß der EU-Bio-Verordnung erzeugt wurde, wird nicht nur der Verbraucher getäuscht. Auch der Handel leidet darunter, denn der Wettbewerb zwischen den Verkäufern der Produkte ist unfair. Den lauteren Wettbewerb zwischen Anbietern sicherzustellen, ist ein weiteres Argument für die Kontrolle.
3. Transparenz
Vielerorts wird die Forderung nach stärkerer Transparenz aller Erzeugungs- und Verarbeitungsschritte bei der Lebensmittelherstellung immer lauter. Der biologische Landbau geht konsequent diesen Weg und verleiht seinem Markt so ein deutlicheres Profil und ein hohes Maß an Vertrauen. Dieses Vertrauen gilt es durch angemessene Kontrollen zu schützen.
WORAN SIE LEBENSMITTEL AUS BIOLOGISCHEM ANBAU ERKENNEN KÖNNEN:
1) Der Bio-Hinweis:
Nur Bio-Produkte dürfen die folgenden Bezeichnungen tragen:
aus biologischem (ökologischem) Anbau (Landbau)
aus biologischer (ökologischer) Landwirtschaft
Zusätzlich kann noch die Bezeichung „kontrolliert“ eingefügt sein, diese ist nicht zwingend vorgeschrieben und führt oft zu Missverständnissen: Ein Produkt aus „kontrolliertem Anbau“ ist kein BIO-Produkt!
b) Die Bio-Kontrollnummer:
Auf jedem Bio-Etikett und jedem Bio-Warenbegleitschein (Lieferschein, CMR, etc.) muss die Kontrollnummer der jeweiligen Bio-Kontrollstelle angeführt werden.
Das Logo und der Namen der Kontrollstelle können ebenfalls angeführt sein:
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c) Das BIOS-Logo:
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Sie können das BIOS-Logo zur Gestaltung Ihrer Etiketten und Geschäftspapiere bei BIOS anfordern. Das BIOS-Logo darf grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einem gültigen Biokontrollvertrag mit BIOS verwendet werden: Die Freigabe der Verwendung erfolgt ausschließlich durch die BIOS-Geschäftsstelle! |
GESCHÄFTSPAPIERE
Das BIOS-Logo darf auf Lieferscheinen und Geschäftspapieren in Zusammenhang mit der Biokontrollnummer AT-O-01-BIO verwendet werden.
BIOS-ETIKETTEN
Das BIOS-Logo darf für die Etikettierung ausschließlich von zertifizierten Bioprodukten verwendet werden. BIOS stellt eigene Kontroll-Pickerl mit BIOS-Logo plus Kontrollnummer (Format 31 x 34 mm) zur Verfügung. Mindestmenge sind 250 Stück zu einem Unkostenbeitrag von Euro 6,25 inkl. Ust plus Versandspesen.
BETRIEBSSTÄTTE
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Zur Kennzeichnung der Bio-Betriebsstätte kann auch die BIOS-Tafel (Format A3, Alu) verwendet werden: Anforderung im BIOS-Büro gegen Unkostenbeitrag von Euro 44,00 inkl. Ust plus Versandspesen. |
Hinweis: Änderungen, Fälschungen und Verwendung des BIOS-Logo zu falschen Warenpartien sowie Irreführung von Kunden wird ausnahmslos als Missbrauch geahndet und führt zur Anzeige bei der zuständigen Behörde.

