Neues EU-Bio-Logo zur Kennzeichnung biologischer Lebensmittel:
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Die genauen Regelungen für die Verwendung des EU-Bio-Logos entnehmen Sie bitte dem Infoblatt. Kennzeichnungspflicht besteht übrigens ab 1.7.2010! |
Neuer Kontrollstellencode von BIOS:
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Durch die europaweite Vereinheitlichung der Kontrollstellen-Codes hat BIOS ab sofort die Bezeichnung "AT-BIO-401". Die Verwendung des Kontrollstellen-Codes in Verbindung mit dem EU-Bio-Logo entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Infoblatt. |
Aktuelle Erlässe des BMGF:
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Aktuelle Änderungen der EU-Bio-Verordnung 834/2007:
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Aktuelle Änderungen der EU-Bio-Durchführungs-VO 889/2008:
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Aktuelle Änderungen der EU-Bio-Import-VO 1235/2008:
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Beitrag in "Land & Leute" über die BIO-Kennzeichnung: in Vorbereitung
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