Aktuelles

Neues EU-Bio-Logo zur Kennzeichnung biologischer Lebensmittel:

 

Die genauen Regelungen für die Verwendung des EU-Bio-Logos entnehmen Sie bitte dem Infoblatt.

Kennzeichnungspflicht besteht übrigens ab 1.7.2010!

 

Neuer Kontrollstellencode von BIOS:

              

Durch die europaweite Vereinheitlichung der Kontrollstellen-Codes hat BIOS ab sofort die Bezeichnung "AT-BIO-401". Die Verwendung des Kontrollstellen-Codes in Verbindung mit dem EU-Bio-Logo entnehmen Sie bitte ebenfalls dem Infoblatt.

 

Aktuelle Erlässe des BMGF:

   

 

 Aktuelle Änderungen der EU-Bio-Verordnung 834/2007:

   

 

Aktuelle Änderungen der EU-Bio-Durchführungs-VO 889/2008:

   

 

Aktuelle Änderungen der EU-Bio-Import-VO 1235/2008:

   

 

Beitrag in "Land & Leute" über die BIO-Kennzeichnung:  in Vorbereitung